Resturlaub 2021 • 2023

16.05.2023

Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen, wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres genossen werden müssen. Die restlichen beiden Wochen müssen innerhalb der folgenden 18 Monate genossen werden (z. B. Urlaub 2021 innerhalb Juni 2023).

Außerdem gilt weiterhin die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d. h. dass der Urlaub vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss. Eine Ausnahme gilt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall darf der Urlaub ausbezahlt werden.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juni müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2021 Sozialbeiträge bezahlt werden, weshalb es ratsam ist, die Reststunden vorher noch aufzubrauchen.

Sollten Ihre Mitarbeiter noch Urlaub aus dem Jahr 2021 übrig haben, werden wir Sie über die Anzahl der Stunden informieren.

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