Enasarco-Beiträge 2023 für Handelsvertreter

14.03.2023

Die Enasarco-Beitragssätze für Handelsvertreter haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. In der folgenden Tabelle sind die auch für 2023 gültigen Beitragssätze ausgewiesen:

 

Beitragssatz 2023

zu Lasten Vertreter

zu Lasten Auftraggeber

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

17,00 %

8,50 %

8,50 %

Kapitalgesellschaften

(nach Höhe der jährlichen Provision)

bis zu 13 Mio. €

4 %

1 %

3 %

von 13 Mio. € bis 20 Mio €

2 %

0,5 %

1,5 %

von 20 Mio. € bis 26 Mio €

1 %

0,25 %

0,75 %

über 26 Mio. €

0,5 %

0,2 %

0,3 %


Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.

Handelsvertreter mit

Beitragsminimum 2023

Maximum 2023

Provision

Beitrag

einem Auftraggeber (monomandatario)

950 € (237,50 €/Quartal)

42.435 €

7.213,95 €

mehreren Auftraggebern (plurimandatario)

476 € (119 €/Quartal)

28.290 €

4.809,30 €

 
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeträge vorgesehen.

Begünstigungen für junge Handelsvertreter
Bei Ausübung der Tätigkeit als Einzelunternehmen sind unter folgenden Voraussetzungen Begünstigungen vorgesehen:
  • Die erstmalige Eintragung ins Enasarco ist in den Jahren 2021 – 2023 erfolgt
  • oder bereits vor 2021 war eine Enasarco-Eintragung vorhanden und im Zeitraum 2021 – 2023 wurden 3 Jahre nach Beendigung des letzten vorhergehenden Auftrags neue Aufträge angenommen.
  • Das 31. Lebensjahr wurde bei Auftragserteilung noch nicht erreicht.
Die Begünstigung steht 3 Jahre lang ab dem Jahr der Eintragung oder ab Übernahme eines neuen Auftrags in folgender Höhe zu:
 

1. Jahr

11 % (anstatt 17 %)

2. Jahr

                                                9 % (anstatt 17 %)

3. Jahr

7 % (anstatt 17 %)


Auch hier geht eine Hälfte der Beiträge zu Lasten des Vertreters und die andere zu Lasten des Auftraggebers. Die Mindestbeträge sind auf 50 % reduziert.
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