Pflichten Arbeitssicherheit • 2023

15.02.2023
Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten und die Schulungen und Überprüfungen periodisch zu erneuern.

Dazu zählen u. a. die arbeitsmedizinische Visite (z. B. bei Neueinstellungen, Krankenständen > 60 Tage) und Kurse über das richtige Verhalten am Arbeitsplatz, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren.

Bitte wenden Sie sich hierfür an ein Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens. Falls Ihnen keines bekannt ist, können Sie sich an unseren Kooperationspartner De Monte & Partner GmbH (www.demonte-partner.com) wenden. Dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.
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