Disziplinarmaßnahmen • 2023

15.02.2023
Um Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern einzuleiten, sieht das Arbeitnehmerstatut vor, dass diese dem Arbeitnehmer zur Kenntnis gebracht werden müssen. Dies hat weiterhin durch den Aushang auf der betrieblichen Anschlagtafel zu erfolgen.

Genauere Informationen zu den Disziplinarmaßnahmen finden Sie unter dem Punkt - „Häufig gestellte Fragen zum Thema Disziplinarmaßnahmen“.
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