Die elektronische Zollbollette • 2023

30.01.2023
Wie bereits mit dem Rundschreiben vom 24.06.2022 mitgeteilt, werden die Zolldokumente ausschließlich elektronisch ausgestellt.

Das Zollamt hatte jedoch bei der Umstellung auf das neue System Probleme, weshalb die alten Zollbolletten noch bis Mitte Dezember 2022 ausgehändigt wurden.

Ab diesem Zeitpunkt darf lediglich der "Prospetto di riepilogo ai fini contabili" für die Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer herangezogen werden und nicht mehr die gewohnte Zollbollette.


Einfuhrmeldungen

Es gibt verschiedene Arten von Einfuhrmeldungen, die in der EU verwendet werden. Grundsätzlich wird die Meldung H1 für die Standardeinfuhr von Waren in die EU herangezogen. Für spezielle Fälle kann auf sechs weiteren Meldungen zurückgegriffen werden:
  • H2 für die Aufbewahrung von Waren in einem Zolllager
  • H3 für eine zeitlich begrenzte Einfuhr von Waren in die EU
  • H4 für die Lohnveredelung von Waren
  • H5 für den Warenverkehr bei steuerlichen Sondergebieten
  • H6 für den freien Warenverkehr in der EU über Postverkehr
  • H7 für den freien Warenverkehr in der EU bei einem Warenwert unter 150 €


Einfuhr von Waren


Zusammenfassendes Dokument für buchhalterische Zwecke

Für die Verbuchung wird der „Prospetto di riepilogo ai fini contabili“ herangezogen. Dieser ersetzt die bisherige Zollbollette und ermöglicht den Vorsteuerabzug in der MwSt.-Abrechnung. Dieses Dokument wird nach Abschluss der Verzollung ausgestellt.

Für die Verbuchung ist der alphanumerische MRN Kodex (Beispiel: 23ITXXXXXXXXXXXXXX) und das Datum der Verzollung (data di svincolo) ausschlaggebend und wird als Dokumentnummer und – datum verwendet.

Details zur Zollerklärung

Beim „Prospetto sintetico della dichiarazione“ wird auf die eigentliche Zollerklärung Bezug genommen. Die Eckdaten (Gewicht, Preis, vorgelegte Dokumente usw.) der importieren Waren sind dort ersichtlich.


Ausfuhr von Waren

Ausfuhrbescheinigung

Bei Ausfuhr der Waren wird der „Prospetto di svincolo“ ausgehändigt, welcher unter anderem den alphanumerischen MRN-Kodex der Zollerklärung beinhaltet.

Der MRN-Kodex dient zur Kontrolle der erfüllten Zollformalitäten und ermöglicht die MwSt.-freie Rechnungsstellung, sofern die Waren in der Frist von 90 Tage ausgeführt wurden.


Abruf der Zollbollette

Da der Spediteur nicht mehr verpflichtet ist, die neuen Zollbolletten auszuhändigen, muss der Abruf selbst auf der Seite des Zollamts vorgenommen werden.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol