Erinnerung - Verbot Barzahlung Löhne • 2022

18.11.2022
Seit Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet. ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!

 

Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind folgende Strafen vorgesehen:

  • Nettolohn bis zu 3.000 €: Strafen zwischen 1.000 € und 5.000 €
  • Nettolohn über 3.000 €: Strafen zwischen 3.000 € und 50.000 €
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol