Einmaliger Bonus 150 € • 2022

18.11.2022

Mit Gesetzesdekret 144/2022 wurde nun, ähnlich wie im Juli, wiederum ein einmaliger steuerfreier Bonus in Höhe von 150 € beschlossen.

Der Bonus steht mehreren Personengruppen zu, z.B. Arbeitnehmern, Hausangestellten, Personen welche Arbeitslosenunterstützung und Bürgereinkommen beziehen, gelegentliche selbstständige Mitarbeiter, Selbstständige/Freiberufler.

Die Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgt mit dem Lohnstreifen November, sofern ihre Beitragsgrundlage 1.538 € nicht überschreitet und diese die nötige Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben haben.

Die Höhe der Beitragsgrundlage wird laufend mit den Novemberabrechnungen durch den Betreuer der Lohnbuchhaltung kontrolliert. Dies bedeutet, dass im Vorhinein nicht genau gesagt werden kann, wer auf den Bonus Anrecht hat und wer nicht.

Wir haben die Eigenerklärung in den Info-Bereich des gupa-Accounts der Mitarbeiter hochgeladen, dort steht sie Ihren Arbeitnehmern direkt zur Verfügung.
Zusätzlich finden Sie die Vorlage der Eigenerklärung im Anhang dieses Rundschreibens, sowie, falls zutreffend, eine Liste jener Arbeitnehmer, die voraussichtlich Anrecht auf den Bonus haben werden. Der effektive Anspruch kann sich leider noch ändern.
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