Vorzugsrecht für Anstellungen • 2022

18.10.2022

In Bezug auf das Vorzugsrecht sind folgende zwei Bereiche zu unterscheiden:
  • Allgemeine Regelung: Arbeitnehmer, welche im selben Betrieb mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit insgesamt mehr als sechs Monate bedienstet waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf unbestimmte Zeit.
    Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.
  • Regelung im Tourismus/Gastgewerbe: Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben, für dieselbe Tätigkeit, ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf bestimmte Zeit.
    Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.
Sonderregelung für die Provinz Bozen für den Zeitraum 03/2019 bis voraussichtlich 12/2022:
Laut provinzialem Abkommen 03/2019 haben Arbeitnehmer, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für 315 Kalendertage beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren, das Recht auf eine unbefristete Einstellung. Der Arbeitnehmer muss hierfür innerhalb von 6 Monaten ab Erreichen der Voraussetzungen einen schriftlichen Antrag an das Unternehmen stellen.
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