Nisf Begünstigung Mutterschaft • 2022

18.10.2022

Für Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2022 von der Mutterschaft zurückkehren – unabhängig ob von der obligatorischen oder vom Elternurlaub – ist eine Begünstigung in Höhe von 50 % der Nisf-Beiträge zu Lasten der Arbeitnehmerin vorgesehen. Die Begünstigung kann für 12 Monate ab Rückkehr von der Mutterschaft/Elternurlaub angewandt werden. Durch die Begünstigung erhöht sich der Nettolohn für die betroffenen Arbeitnehmerinnen. Die Kosten für den Betrieb hingegen bleiben unverändert.

Wir haben die Bedingungen geprüft und die elektronischen Anträge bereits eingereicht. Die betroffenen Unternehmen werden von uns direkt informiert. Die Begünstigung startet mit dem Oktoberlohnstreifen.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen