Smart Working - Verlängerung • 2022

18.10.2022

Mit Ende August sollte die vereinfachte Smart-Working-Meldung auslaufen.
Nun wurde sie allerdings erneut verlängert, und zwar bis Ende des Jahres. Das bedeutet, dass bis zum 31. Dezember 2022 keine individuelle Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer abgefasst werden muss.

Achtung: Wird jetzt bereits eine Meldung eingereicht, deren Enddatum den 31.12.2022 überschreitet, wird eine individuelle Vereinbarung benötigt.
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