Ausdehnung der Steuergutschrift für Strom und Gas • 2022

29.09.2022

Die Steuergutschrift für Strom und Gas, welche bereits in unserem Rundschreiben vom 11.08.2022 behandelt wurde, ist mit verschiedenen Dekreten (Nr. 115/2022 und Nr. 144/2022) auch auf die Strom- bzw. Gaskosten des 3. Quartals 2022 sowie auf jene der Monate Oktober und November 2022 ausgedehnt worden. Kurz in Stichworten die wichtigsten Neuerungen:
  • Grundvoraussetzung für die Steuergutschrift des 3. Quartals, welche wie bisher 15% der Stromkosten bzw. 25% der Gaskosten des 3. Quartal beträgt, ist ein Anstieg um 30% des Durchschnittspreises für Strom und Gas im 2. Quartal 2022 im Vergleich zum 2. Quartal 2019 (dürfte grundsätzlich gegeben sein). Für den Stromkostenbonus ist zudem ein Stromanschluss von mindestens 16,5 kW notwendig.
  • Die Steuergutschrift für Strom und Gas der Monate Oktober und November ist auf 30% bzw. 40% erhöht worden. Eine weitere Neuerung ist zudem, dass für den Stromkostenbonus nur noch ein Stromanschluss von mindestens 4,5 kW (anstatt 16,5 kW) notwendig ist. Es muss jedoch wie bisher ein Anstieg um 30% des Durchschnittspreises für Strom und Gas im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum 3. Quartal 2019 (dürfte grundsätzlich gegeben sein) vorliegen.
  • Für Unternehmen mit denselben Strom- bzw. Gaslieferanten wie im Jahr 2019 ist wiederum die Möglichkeit vorgesehen, die Berechnung der Gutschrift beim Lieferanten mittels PEC anzufordern (siehe dazu Vorlage am Ende dieses Abschnittes). Die Berechnung muss von Ihnen, sofern zutreffend, für das 3. Quartal bis zum 30.11.2022 beantragt werden. Nach dieser Frist ist Ihr Anbieter nicht mehr dazu verpflichtet, die Steuergutschrift für Sie zu berechnen.
Falls Sie von den Lieferanten keine Berechnung erhalten (z.B. aufgrund Anbieterwechsel), steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung für die Ermittlung der Steuergutschrift zur Verfügung.


Vorlage für das Anfordern der Mitteilung bei den Lieferanten

Betreff: Anfrage Mitteilung für Steuerguthaben für Stromkosten bzw. Gaskosten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Unterfertigte/r [Vorname_Nachname], in meiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens [Name Unternehmen], MwSt.-Nummer [MwSt.-Nummer], ersuche um Mitteilung im Sinnes des Art. 6 Abs. 6 des Gesetzesdekretes Nr. 115 vom 09.08.2022 (sog. „Decreto Aiuti-bis“) im Zusammenhang mit den zustehenden Steuerguthaben für Stromkosten bzw. Gaskosten für das 3. Quartal 2022 bis zum 30.11.2022.

Mit freundlichen Grüßen
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Oggetto: Richiesta comunicazione per il credito d´imposta per il consumo di energia elettrica e gas naturale

Gentili signore, egregi signori,
io sottoscritto/a [nome_cognome], in qualità di legale rappresentante dell´impresa [ragione sociale dell’impresa], partita IVA [partita IVA], sono a richiedere entro il 30/11/2022 la comunicazione prevista dall´art. 6, comma 6 del D.L. 09/08/2022, n. 115 (c.d. Decreto Aiuti-bis) in merito al credito d´imposta del terzo trimestre 2022 per il consumo di energia elettrica e gas naturale eventualmente spettante.

Cordiali saluti
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