Smart-Working – Ende vereinfachte Meldung mit 31.08.2022

17.08.2022

Wie bereits in mehreren unserer Rundschreiben berichtet, ist für Mitarbeiter im Smart-Working seit Ausbruch der Corona-Pandemie eine vereinfachte Meldung ausreichend. Der Zeitraum der Vereinfachung wurde kurz vor Ablauf immer wieder verlängert. Nun wurde bekannt gegeben, dass dieser mit 31. August 2022 definitiv endet.

Ab 1. September 2022 muss zusätzlich zur Online-Meldung eine schriftliche individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgefasst werden. Falls Sie ab 1. September 2022 weiterhin Arbeitnehmer mittels Smart-Working beschäftigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.
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