Dekret Familie-Beruf • 2022

17.08.2022

Mit 13. August 2022 ist das Legislativdekret Nr. 105/2022 („Dekret Familie-Beruf“) in Kraft getreten, welches unter anderem folgende Neuerungen beinhaltet:

Obligatorischer Vaterschaftsurlaub: Die Tage für den obligatorischen Vaterschaftsurlaub wurden nun definitiv auf 10 Arbeitstage festgelegt. Der Vaterschaftsurlaub kann ab 2 Monaten vor dem Geburtstermin bis 5 Monate nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Die Tage können zusammenhängend oder auch getrennt genossen werden. Um den Vaterschaftsurlaub antreten zu können, muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mindestens fünf Tage vorher schriftlich darüber informieren. Die Entlohnung des Vaterschaftsurlaubes wird zu 100 % vom Nisf übernommen.

Elternurlaub: Der entlohnte Elternurlaub wurde von 6 Monaten auf 9 Monate ausgedehnt, wobei davon je 3 Monate ausschließlich für die Mutter bzw. den Vater vorgesehen sind. Die verbleibenden 3 Monate können dann beliebig zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 9 Monate entlohnten Elternurlaub.
Die Entlohnung bleibt wie bisher bei 30 %. Neu ist allerdings, dass für die Berechnung dieser auch die Anteile der zusätzlichen Monatsgehälter berücksichtigt werden und dass während des Elternurlaubes auch weiterhin die entsprechenden Anteile für Urlaub und den 13. Monatsgehalt zustehen.

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