Änderung der Beiträge für Lohnausgleich ab Januar 2022 • 2022

17.08.2022
Mit dem Haushaltsgesetz 2022 wurde die Beitragszahlung für Lohnausgleich ab Januar 2022 neu geregelt (siehe unser Rundschreiben vom 12.01.2022). Sechs Monate später hat das NISF nun die operativen Anleitungen dazu veröffentlicht.

Ab dem Juli-Lohnstreifen werden die Beiträge somit laut der neuen Regelung eingezahlt, die Richtigstellung der Monate Januar bis Juni erfolgt voraussichtlich mit dem September-Lohnstreifen. Wir kümmern uns um die korrekte Berechnung und die Nachzahlungen.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol