Neue Meldung der ausländischen Eingangsrechnungen • 2022

11.08.2022

Die Daten der ausländischen Eingangsrechnungen wurden bisher als eigenständige periodische Quartalsmeldung der Ein- und Ausgangsrechnungen (sog. „Esterometro“) versendet. Diese Meldung wurde nun abgeschafft und mit der nachfolgenden Neuerung, welche ab 01.07.2022 gilt, ersetzt.

Die Neuerung sieht vor, dass die MwSt.-Daten jeder einzelnen ausländischen Rechnung in elektronischer Form als XML-Datei über die SDI-Plattform an die Einnahmenagentur zu versenden sind.

Die neue Meldepflicht gilt für alle Unternehmen und Freiberufler, welche zur Ausstellung der elektronischen Rechnung verpflichtet sind. Dies trifft somit auch für Unternehmen und Freiberufler im Pauschalsystem mit Erlösen über 25.000 € zu.

Die Neuerungen sehen zudem strengere Fristen zur elektronischen Versendung der MwSt.-Daten vor. Die MwSt.-Daten jeder Eingangsrechnung sind bis zum 15. des Folgemonats nach der Umsatztätigung (Lieferung bei Wareneinkäufen und Leistungserbringung bzw. Zahlung bei Dienstleistungen) bzw. Erhalt der Auslandsrechnung über die SDI-Plattform zu versenden.

Beispiel: Lieferung von Waren von einem EU-Lieferant am 28.08.2022 (Datum der Umsatztätigung) und Erhalt der Rechnung am 30.08.2022. Die MwSt.-Daten der Eingangsrechnung sind elektronisch über die SDI-Plattform bis zum 15. September zu versenden. Bei einer verspäteten Übermittlung der MwSt.-Daten über die SDI-Plattform können im Falle einer Kontrolle von Seiten der Einnahmenagentur Strafen von bis zu 400 € pro Monat verhängt werden.

Damit wir eine fristgerechte elektronische Übermittlung der MwSt.-Daten gewährleisten können, empfiehlt es sich, die ausländischen Eingangsrechnungen immer zeitnah nach der Umsatztätigung anzufordern und uns bis spätestens 10. des Folgemonats weiterzuleiten.

Des Weiteren wurde von Seiten der Einnahmenagentur klargestellt, dass auch die MwSt.-Daten von Belegen bzw. Quittungen mit ausländischer MwSt. (z.B. Hotelleistungen) elektronisch zu übermittelt sind, wenn diese den Betrag von 5.000 € pro Beleg übersteigen. Auch in diesem Fall ersuchen wir Sie, uns die Unterlagen zeitnah zukommen zu lassen.
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