200 € Bonus für Arbeitnehmer • 2022

28.06.2022
Wer hat Anrecht auf den Bonus?

Der Bonus steht mehreren Personengruppen zu, z. B. Arbeitnehmern, Hausangestellten, gelegentlichen selbständigen Mitarbeitern, Selbständigen/Freiberuflern.

Wir gehen hier allerdings nur auf die Kategorie der Arbeitnehmer ein. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen um die Auszahlung über den Arbeitgeber zu erhalten:
  • bestehendes Arbeitnehmerverhältnis im Juli 2022; wenn jemand im Juli nicht mehr beschäftigt ist, muss er den Bonus – falls Anrecht besteht – direkt beim Nisf beantragen; es kann kein Lohnstreifen abgefasst werden!
  • der Arbeitnehmer darf kein Empfänger von Rentenbezügen, Sozialhilfen, Invalidenrenten oder des Bürgereinkommens sein
  • die Beitragsbegünstigung des Nisf in Höhe von 0,8 % muss im Zeitraum 1. Januar bis 23. Juni 2022 mindestens in einem Monat in Anspruch genommen worden sein (diese Begünstigung steht allen Arbeitnehmern für jene Monate zu, in denen ihr Bruttoeinkommen unter 2.692 € liegt, Details siehe unsere Rundschreiben vom 12.01.2022 und 13.04.2022).


Wann und wie erfolgt die Auszahlung?


Die Auszahlung an die Arbeitnehmer erfolgt mit Lohnstreifen Juli.
Der Arbeitgeber kann den Bonus anschließend mit den Nisf-Beiträgen verrechnen, für ihn ist er somit neutral.


Wieso wird eine Eigenerklärung des Arbeitnehmers für die Auszahlung benötigt?

Da der Arbeitgeber bzw. sein Lohnberater nicht über alle Informationen verfügt, die für die Auszahlung des Bonus über den Lohnstreifen zutreffen müssen, ist das Ausfüllen der Eigenerklärung Grundvoraussetzung für dessen Erhalt.

Hinweis: Hat der Arbeitnehmer beispielsweise mehrere Arbeitsverhältnisse, steht ihm der Bonus trotzdem nur einmal zu. Er muss sich also entscheiden, über welchen seiner Arbeitgeber er den Bonus erhalten möchte. Dies teilt er über die Eigenerklärung mit.


Was ist zu tun?

Ablauf

Beschreibung

1. Arbeitnehmer informieren, dass Eigenerklärung auszufüllen ist

Wir haben die Eigenerklärung in den Info-Bereich des gupa-Accounts der Mitarbeiter hochgeladen, dort steht sie Ihren Arbeitnehmern direkt zur Verfügung.

Zusätzlich finden Sie die Vorlage der Eigenerklärung im Anhang dieses Rundschreibens.

2. Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen sammeln

Jene, die kein Anrecht haben (z. B. bei Nichterhalt der Begünstigung 0,8 %), müssen keine Erklärung abgeben.

3. Eigenerklärungen innerhalb Freitag, 15.07.2022 gesammelt an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung zusenden

Entweder über gupa oder per Mail.

Hinweis: Wird die Eigenerklärung nicht abgegeben, unvollständig ausgefüllt oder fehlt die Unterschrift, kann der Bonus nicht ausgezahlt werden und kann auch nicht in einem zweiten Moment nachbezahlt werden.







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