Steuerfreibeträge zu Lasten lebende Kinder • 2022

11.03.2022

Ab März 2022 wird das einheitliche Kindergeld (assegno unico e universale) eingeführt und ersetzt somit die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder, das Familiengeld des NISF (ANF) sowie sonstige Unterstützungen, wie z.B. den „bonus bebè“, Geburtenprämie, usw.

Demzufolge werden das bisher monatlich über den Lohnstreifen bezahlte Familiengeld, sowie die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder, ab März nicht mehr ausbezahlt. Dies reduziert somit den Nettolohn der betroffenen Arbeitnehmer. Im Gegenzug dafür wird das neue, einheitliche Kindergeld vom NISF mittels Überweisung direkt auf das Konto des Arbeitnehmers ausbezahlt.

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