Steuergutschrift auf Kommissionen • 2022

07.03.2022

Für bezahlte Kommissionen auf elektronische Inkassi von Privatkunden ist eine Steuergutschrift von 30 % vorgesehen. Für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 wurde die Gutschrift auf 100 % der Kommissionen erhöht. Die Steuergutschrift steht Unternehmen und Freiberuflern bis zu einem Vorjahresumsatz von 400.000 € zu und kann mittels Verrechnung mit anderen Steuern und Abgaben genutzt werden.

Wenn die genannten Voraussetzungen für Sie zutreffen und wir die Steuergutschrift verrechnen sollen, bitten wir Sie, die jeweiligen Bestätigungen der Banken und/oder Kreditkartenanbieter für das Bezugsjahr 2021 an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung weiterzuleiten.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol