Begünstigung unter 35 – nur noch bis 06/2022

16.02.2022

Die bisher noch ausstehende Genehmigung der Begünstigung für die Einstellung von Mitarbeitern unter 35 Jahren wurde nun von der der europäischen Kommission erteilt.

In diesem Zug wurde die Dauer der Begünstigung von ursprünglich Dezember 2022 auf nun Juni 2022 reduziert. Dies bedeutet, dass nur mehr Anmeldungen/Umwandlungen, die innerhalb Juni 2022 gemacht werden, von der Begünstigung profitieren können.

Zusammenfassend anbei nochmals die Bestimmungen der Begünstigung:


Beschreibung

Voraussetzungen

·        Anmeldung mittels unbefristetem Vertrag bzw. Umwandlung von befristet in unbefristet

·        Anmeldung zwischen 01.01.2022 und 30.06.2022

·        Der Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anstellung maximal 35 Jahre alt sein

·        Der Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Vertrag gemeldet gewesen sein (auch nicht bei einem anderen Unternehmen)

Höhe der Begünstigung

100 %

bis zu einem Maximum von 500 € pro Monat

Dauer der Begünstigung

36 Monate



ACHTUNG: um die Begünstigung anwenden zu können, muss noch die Veröffentlichung der operativen Anleitungen des NISF abgewartet werden. Wir informieren Sie, sobald diese bekannt sind und das Guthaben (rückwirkend) verrechnet werden kann.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen