Begünstigung „unter 35 Jahre“ – Genehmigung fehlt • 2022

19.01.2022

Auch mit Haushaltsgesetz des letzten Jahres wurde die Begünstigung für die Einstellung von Personen unter 35 Jahren für die Jahre 2021 und 2022 verlängert.
2021 konnte die Begünstigung erst im Oktober rückwirkend berechnet werden, da bis dahin die Anleitungen des NISF fehlten.

Auch für 2022 kann die Regelung aktuell noch nicht angewandt werden, da aktuell die Genehmigung durch die europäische Kommission noch aussteht. Dies betrifft somit alle ab 2022 beschäftigten bzw. in unbefristet umgewandelten Arbeitnehmer, welche die Bedingungen für diese Begünstigung erfüllen. Sobald die Genehmigung, sowie die Anleitungen des NISF nachgereicht werden, werden wir darüber informieren, die Guthaben rückwirkend berechnen und im F24 in Abzug bringen.

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