Begünstigung Nichtanwendung Lohnausgleich
                    
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                    19.01.2022
                
            
            
			            
            Bereits mit Haushaltsgesetz des letzten Jahres wurde die Begünstigung für Unternehmen beschlossen, welche in den Monaten Januar bis März 2021 keinen Lohnausgleich beansprucht haben (Details finden Sie in unserem Rundschreiben vom 11.01.2021).
Jetzt, über ein Jahr später, wurden die operativen Anleitungen des NISF veröffentlicht. Wir werden somit nun die Beträge berechnen, die elektronischen Anträge auf der Internetseite des NISF versenden und bei erhaltener Genehmigung die Guthaben im F24 verrechnen.