Betriebliche Anschlagtafel - Disziplinarmaßnahmen • 2016

27.01.2016

Um Disziplinarmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern einzuleiten, sieht das Arbeitnehmerstatut vor, dass diese dem Arbeitnehmer zur Kenntnis gebracht werden müssen. Dies hat durch den Aushang an der betrieblichen Anschlagtafel zu erfolgen.

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