loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Der Kollektivvertrag / Tarifvertrag in Italien (ital.: contratto colletivo)

30.01.2023

Frage: Was ist ein Kollektivvertrag?
Antwort:
Der nationale Kollektivvertrag (NAKV, italienisch: CCNL - contratto collettivo nazionale di lavoro) ist ein schriftliches Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden (z.B. Unternehmerverband) und Arbeit-nehmerverbänden (Gewerkschaften). Diese Abkommen sind zeitlich begrenzt und beinhalten grundlegende Regelungen und gegenseitige Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derzeit sind in Italien ca. 870 verschiedene Kollektivverträge in Verwendung.

Frage: Was regelt der Kollektivvertrag?
Antwort:
Im Kollektivvertrag sind die wesentlichen Rechte und Pflichten geregelt, wie zum Beispiel:

 Einstufung  je nach Berufsbezeichnung und Tätigkeit, gibt der Kollektivvertrag die passende Einstufung (Kategorie) vor
 Entlohnung  anhand der Einstufung werden die einzelnen Tariflöhne (Mindestlöhne) festgelegt
 Dienstalterszulage  es wird die Höhe und Periodizität der zu entrichtenden Dienstalterszulage festgehalten
 Probezeit/Kündigungsfrist   je nach Einstufung gelten unterschiedliche Probezeiten und Kündigungsfristen
 Überstunden  der NAKV regelt die Aufschläge, welche für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit usw. zu bezahlen sind
 Urlaub/Freistellungen  Anzahl der Jahres-Urlaubsstunden, Anzahl Stunden Hochzeitsurlaub usw.
 Anzahl Monatsgehälter  Handel 14 Gehälter, Handwerk/Industrie 13 Gehälter, Bau 12 Gehälter
 Krankheit  der Kollektivvertrag regelt, ob und wie viel Tage der Krankheit durch das Unternehmen bezahlt werden bzw.
 ob das Unternehmen die vom NISF bezahlte Entlohnung noch zu ergänzen (integrieren) hat
 Fonds  der Kollektivvertrag regelt, welche Beiträge in welche Fonds entrichtet werden (z.B. Pensionsfonds, Sanitätsfonds)


Frage: Muss sich das Unternehmen ausnahmslos an den Kollektivvertrag halten?
Antwort
: Bei Abänderung oder Nichtanwendung gewisser Regelungen, muss man sich an das Ordnungs- bzw. Günstigkeitsprinzip (*) der Rechtspyramide halten (siehe Grafik).

Demnach sind Kollektivverträge(Nr.5/6) den Arbeitsverträgen(Nr.9) übergeordnet. Das heißt, dass in Arbeitsverträgen lediglich Besserstellungen zum Kollektivvertrag vereinbart werden können, z. B. Zahlung einer höheren Entlohnung als vorgeschrieben (Günstigkeitsprinzip). Gleichermaßen ist der Kollektivvertrag sowohl der Verfassung, als auch den Gesetzen unterstellt (Ordnungsprinzip).

pyramide


Unsere Dienstleistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2024
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb 31. März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, ...
weiterlesen
13.03.2024
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Transport : Lohnerhöhung von 22 € ...
weiterlesen
07.03.2024
Steuerbonus Werbung
Für das Jahr 2024 ist wiederum ein Steuerbonus für Werbemaßnahmen vorgesehen. Hierfür ist vorab innerhalb ...
weiterlesen
07.03.2024
Telematisches Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer
Mit Datum 01.01.2024 sind zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen