Gemeindeimmobiliensteuer (GIS/IMU) Saldo bzw. Neuberechnung • 2022

07.12.2022

Die Saldozahlung für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS bzw. IMU) ist innerhalb 16.12.2022 zu leisten. Wenn Sie uns im Rahmen der Steuererklärung mit der GIS/IMU-Berechnung beauftragt haben, werden wir uns um die Berechnung des GIS/IMU-Saldos kümmern.

WICHTIG: Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen der Gebäudesituation (An-, Verkauf, Katasterwerte, usw.) oder bei den Grundstücken ergeben haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Kanzlei, damit wir die Daten aktualisieren können. Auch bei unveränderter Immobiliensituation bitten wir Sie, die von den Gemeinden zugestellten GIS/IMU-Berechnungen an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung weiterzuleiten. Dieser gleicht die Berechnungen dann mit den uns vorliegenden Daten ab.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen