Begünstigung Rückkehrer • 2019

18.10.2019

Um die wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes zu unterstützen, sieht der italienische Fiskus zahlreiche Begünstigungen für Personen vor, welche ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Unter anderem wurde die Begünstigung für sogenannte „impatriati“ mit dem Wachstumsdekret angepasst und die Voraussetzungen etwas gelockert. Anbei eine Gegenüberstellung der aktuell geltenden Regelungen mit den neuen Regelungen für Personen, die ihren Wohnsitz ab 2020 nach Italien verlegen:

2017-2019

Ab 2020

Voraussetzungen

-  Wohnsitz im Ausland von mind. 5 Jahren

-  Mindestens 2 Jahre (ohne Unterbrechung) bei einem Unternehmen im Ausland einer hochqualifizierte Tätigkeit nachgegangen sein bzw. ein Studium absolviert und mit akademischen Titel abgeschlossen haben

der Arbeitnehmer muss

-  Einen Studientitel bzw. eine hohe Spezialisierung vorweisen. Auch die Tätigkeit in Italien einer solchen Spezialisierung entsprechen

-  Der Wohnsitz muss für mind. 2 Jahre in Italien belassen werden

-  bei einem italienischen Unternehmen  angemeldet werden

-   Wohnsitz im Ausland von mind. 2 Jahren

-   unverändert, außer dass der Arbeitnehmer nicht einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgegangen sein muss

-   unverändert

-   unverändert

-   Die Person muss ihrer vorwiegende Arbeitsleistung in Italien nachgehen

Dauer

Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu

(Jahr Wohnsitzänderung + 4)

Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu (Jahr Wohnsitzänderung + 4) und kann unter folgenden Voraussetzungen um weiter 5 Jahre verlängert werden:

-  Mindestens 1 minderjähriges zu Lasten lebendes Kind

-  Kauf Immobilie in Italien

-  Verlegung Wohnsitz in eine Region des „Mezzogiorno“ (=südliche Regionen Italiens)

Begün-stigung

50% des Einkommens muss versteuert werden

30% des Einkommens muss versteuert werden

Bei mindestens 3 minderjährigen zu Lasten lebenden Kindern oder wenn der Wohnsitz in eine Region des „Mezzogionro“ verlegt wird, dann muss nur noch 10% des Einkommens versteuert werden

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