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Zusatz Kfz-Steuer „Superbollo“

18.01.2012

Ähnlich wie im Jahr 2011 ist auf größere Pkws auch heuer und in den Folgejahren ein Aufschlag auf die Autosteuer zu entrichten. Entgegen den ursprünglichen Bestimmungen muss deren Berechnung selbst vorgenommen werden. Die Zahlung des Aufschlags hat getrennt von der normalen Autosteuer, aber mit derselben Fälligkeit mittels F24 zu erfolgen.

Betroffen sind alle Pkws mit mehr als 185 kW (für 2011 lag die Grenze noch bei 225 kW). Für jeden diese Grenze überschreitenden kW sind 20 Euro zu entrichten. Für Pkws ab einem Alter von 5 Jahren sind Reduzierungen vorgesehen. Um zu kontrollieren, ob Sie von der Zusatzsteuer betroffen sind, überprüfen Sie bitte Punkt P.2 im Kfz-Schein (Autobüchlein). Liegt dieser Wert unter 185, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Falls wir uns um die Einzahlung kümmern sollen, wenden Sie sich bitte vor der jeweiligen Fälligkeit an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.

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02.02.2012

Ersatzbesteuerung 10% für Überstunden und Prämien

Die Ersatzbesteuerung im Ausmaß von 10 % ist für das Jahr 2012 verlängert worden.

18.01.2012

Zusatz Kfz-Steuer „Superbollo“

Alle Besitzer von Pkws mit mehr als 185 kW (für 2011 lag die Grenze noch bei 225 kW) müssen den sogenannten Superbollo selbst berechnen und einzahlen

03.01.2012

Neuerungen zum Jahresende (Arbeitsrecht)

Anbei die wichtigsten Neuerung im Arbeitsrecht zum Jahresende 2011 bzw. Jahresanfang 2012.