

18.01.2012
Ähnlich wie im Jahr 2011 ist auf größere Pkws auch heuer und in den Folgejahren ein Aufschlag auf die Autosteuer zu entrichten. Entgegen den ursprünglichen Bestimmungen muss deren Berechnung selbst vorgenommen werden. Die Zahlung des Aufschlags hat getrennt von der normalen Autosteuer, aber mit derselben Fälligkeit mittels F24 zu erfolgen.
Betroffen sind alle Pkws mit mehr als 185 kW (für 2011 lag die Grenze noch bei 225 kW). Für jeden diese Grenze überschreitenden kW sind 20 Euro zu entrichten. Für Pkws ab einem Alter von 5 Jahren sind Reduzierungen vorgesehen. Um zu kontrollieren, ob Sie von der Zusatzsteuer betroffen sind, überprüfen Sie bitte Punkt P.2 im Kfz-Schein (Autobüchlein). Liegt dieser Wert unter 185, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Falls wir uns um die Einzahlung kümmern sollen, wenden Sie sich bitte vor der jeweiligen Fälligkeit an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.