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Organisatorisches zum Jahresende (Steuern und Finanzen)

22.12.2011

Zahlungen Freiberufler 

Sowohl für Freiberufler als auch für Mandanten im Pauschalsystem gilt das sogenannte Kassaprinzip. Aufwendungen sind nur dann absetzbar, wenn sie 2011 bezahlt worden sind. Um Abgrenzungsprobleme aufgrund von aufgeschobenen Wertstellungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen nach Möglichkeit vor dem 27.12. durchzuführen.

Zahlungen Verwalterentschädigungen

Damit Verwalterentschädigungen steuerlich dem Jahr 2011 zugeordnet werden können, müssen diese auch bezahlt werden. Endtermin für die Zahlungen ist der 12.01.2012.

Sonstige Zahlungen

Auch für die Absetzbarkeit von Spesen im Privatbereich spielt der Zeitpunkt der Zahlung eine entscheidende Rolle. So sind Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen nur dann bereits 2011 absetzbar, wenn die entsprechende Zahlung innerhalb 31.12.2011 geleistet worden ist. Dasselbe gilt auch für Zahlungen in einen Rentenzusatzfonds.

Rechnung Privatbenutzung Pkw

Werden betriebliche PKWs den Arbeitnehmern oder Verwaltern auch zur Privatbenutzung zur Verfügung gestellt, so ist diesen innerhalb 31.12.2011 ein Pauschalbetrag laut ACI-Tarifen in Rechnung zu stellen. Ausgenommen davon sind PKWs, deren Privatgebrauch über den Lohnstreifen als Naturalentlohnung abgerechnet wird.

Aufstellung Vorräte

In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Vorlage zur Auflistung der Vorräte. Sie soll Ihnen die Erfassung Ihrer Lagerbestände und unfertigen Leistungen zum  31.12.2011 erleichtern.      

Wir bitten Sie, die Liste aufgrund der angeführten Aufteilung auszufüllen und uns nach Möglichkeit als Excel-Datei zukommen zu lassen. Mandanten, welche das Pauschalsystem anwenden, sind von der Abfassung der Inventarliste befreit.

Rettungsdekret Monti

Bekanntlich wird im Parlament derzeit das Rettungsdekret der Regierung Monti behandelt. Auf die wichtigsten Neuerungen aus steuerlicher Sicht werden wir nach dessen Verabschiedung eingehen.

Zwischenzeitlich bitten wir Sie zu beachten, dass für Barinkassi, Barzahlungen, Zahlungen mittels übertragbaren Schecks und Sparbücher, welche auf den Überbringer lauten, die Schwelle erneut herabgesetzt worden ist. Sie beläuft sich nunmehr auf 1.000 €, was z.B. bedeutet, dass keine Barzahlungen oder –inkassi ab 1.000 € mehr vorgenommen werden dürfen.

 

 

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02.02.2012

Ersatzbesteuerung 10% für Überstunden und Prämien

Die Ersatzbesteuerung im Ausmaß von 10 % ist für das Jahr 2012 verlängert worden.

18.01.2012

Zusatz Kfz-Steuer „Superbollo“

Alle Besitzer von Pkws mit mehr als 185 kW (für 2011 lag die Grenze noch bei 225 kW) müssen den sogenannten Superbollo selbst berechnen und einzahlen

03.01.2012

Neuerungen zum Jahresende (Arbeitsrecht)

Anbei die wichtigsten Neuerung im Arbeitsrecht zum Jahresende 2011 bzw. Jahresanfang 2012.