

22.12.2011
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Zahlungen Freiberufler |
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Sowohl für Freiberufler als auch für Mandanten im Pauschalsystem gilt das sogenannte Kassaprinzip. Aufwendungen sind nur dann absetzbar, wenn sie 2011 bezahlt worden sind. Um Abgrenzungsprobleme aufgrund von aufgeschobenen Wertstellungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Zahlungen nach Möglichkeit vor dem 27.12. durchzuführen. |
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Zahlungen Verwalterentschädigungen |
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Damit Verwalterentschädigungen steuerlich dem Jahr 2011 zugeordnet werden können, müssen diese auch bezahlt werden. Endtermin für die Zahlungen ist der 12.01.2012. |
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Sonstige Zahlungen |
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Auch für die Absetzbarkeit von Spesen im Privatbereich spielt der Zeitpunkt der Zahlung eine entscheidende Rolle. So sind Spesen für Wiedergewinnungsarbeiten und Energiesparmaßnahmen nur dann bereits 2011 absetzbar, wenn die entsprechende Zahlung innerhalb 31.12.2011 geleistet worden ist. Dasselbe gilt auch für Zahlungen in einen Rentenzusatzfonds. |
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Rechnung Privatbenutzung Pkw |
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Werden betriebliche PKWs den Arbeitnehmern oder Verwaltern auch zur Privatbenutzung zur Verfügung gestellt, so ist diesen innerhalb 31.12.2011 ein Pauschalbetrag laut ACI-Tarifen in Rechnung zu stellen. Ausgenommen davon sind PKWs, deren Privatgebrauch über den Lohnstreifen als Naturalentlohnung abgerechnet wird.
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