

28.01.2011
Um künftig Ein- und Verkäufe in der EU vornehmen zu können, ist die Eintragung in ein eigenes Verzeichnis (MIAS Datei) notwendig. Steuerpflichtige, die in dieses Verzeichnis eingetragen sind, sollen verstärkten Kontrollen unterzogen werden.
Bei bereits bestehenden MwSt.-Positionen geschieht die Eintragung in das Verzeichnis automatisch, wenn für 2009 und 2010 eine Intrastat-Meldung abgegeben worden ist.
Ansonsten muss die Eintragung bei der Finanzverwaltung beantragt werden. Unternimmt man nichts, hat dies zur Folge, dass keine innergemeinschaftliche Geschäfte (unabhängig ob es sich um Güter oder Dienstleistungen handelt) mehr durchgeführt werden können.
Wie bereits in der Vergangenheit empfehlen wir Ihnen auch weiterhin, auf Einkäufe aus der EU zu verzichten, sofern sich diese vermeiden lassen. Ein vermeintlich günstiger Einkauf im Ausland erweist sich oft als gar nicht so vorteilhaft, wenn man die Kosten der damit zusammenhängenden Intrastat-Meldungen und das erhöhte Kontrollrisiko berücksichtigt.
Sollten Sie sich trotzdem auch weiterhin die Möglichkeit eines innergemeinschaftlichen Geschäfts offen lassen wollen, bitten wir Sie, sich bei Ihrem persönlichen Betreuer der Buchhaltung zu melden. Dieser kümmert sich dann um die Eintragung in die MIAS-Datei.
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.