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Ersatzbesteuerung 10% für Prämien

26.01.2011

Die Ersatzbesteuerung im Ausmaß von 10 % für die Produktions- bzw. Leistungsprämien ist für 2011 verlängert worden. Dabei kann für einen Gesamtbetrag von bis zu 6.000 € jährlich die Ersatzsteuer von 10 % (anstatt der progressiven Besteuerung zwischen 23 % und 38 %) in Anspruch genommen werden unter der Voraussetzung, dass das Arbeitnehmereinkommen des Jahres 2010 inklusive der ersatzbesteuerten Grundlage höchstens 40.000 € beträgt (in den Vorjahren war die Einkommensgrenze bei 35.000 €). Jene Arbeitnehmer, für welche wir eine Betriebsvereinbarung eingeführt haben, profitieren demzufolge von dieser Regelung. Sollte es Sie betreffen, legen wir Ihnen die entsprechenden Dokumente zur Unterschrift von Seiten des Arbeitnehmers bei.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erzielt im Jahr 2011 ein steuerpflichtiges Einkommen von 30.000 €, wovon 5.000 € als Leistungsprämie ausbezahlt wird. Steuerlich gesehen hat der Arbeitnehmer keine Familienmitglieder zu Lasten. Im Falle der Normalbesteuerung muss der Arbeitnehmer Steuern im Ausmaß von 7.153,75 € (inklusive regionale Zusatzsteuer) entrichten, bei Anwendung der Ersatzsteuer insgesamt 5.851,5 €. Der Arbeitnehmer profitiert somit von einer Steuerersparnis von insgesamt 1.302,25 € jährlich.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, wurde für 2009 und 2010 unter bestimmten Voraussetzungen die Ersatzbesteuerung auf Überstunden wieder eingeführt. Ein entsprechendes Rundschreiben von Seiten des Finanzministeriums, ob diese Begünstigung auch für 2011 gilt, steht noch aus.

 

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