

Mehr als Lohnstreifen.
Moderne Unternehmen legen Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatung zusammen und nutzen entstehende Synergien. Unser Knowhow sichert Erfolg und Nachhaltigkeit für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.
Unser Leistungsangebot:
o Ausarbeiten der Lohnabrechnung
o An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Arbeitnehmern inkl. Arbeitsverträge
o Erstellen von Jahreserklärungen
o Abfassen und elektronische Übermittlung des Einzahlungsvordrucks F24
o Ausarbeitung von Betriebsvereinbarung
o Mitarbeitersuche
o Beratung zur Einstellung
o Elektronische Versendung F24
o Überweisung der Gehälter
o Lohnkostenberechnung
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.