Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Italien (Südtirol)

Lohnabrechnung
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Lohnabrechnung und Arbeitsrechtsberatung

Mehr als Lohnstreifen.

Moderne Unternehmen legen Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberatung zusammen und nutzen entstehende Synergien. Unser Knowhow sichert Erfolg und Nachhaltigkeit für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Unser Leistungsangebot:

o Ausarbeiten der Lohnabrechnung
o An-, Ab- und Änderungsmeldungen von Arbeitnehmern inkl. Arbeitsverträge
o Erstellen von Jahreserklärungen
o Abfassen und elektronische Übermittlung des Einzahlungsvordrucks F24
o Ausarbeitung von Betriebsvereinbarung
o Mitarbeitersuche
o Beratung zur Einstellung
o Elektronische Versendung F24
o Überweisung der Gehälter
o Lohnkostenberechnung

18.05.2012

Anmeldung Arbeitnehmer in Italien

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.

17.05.2012

IMU – Gemeindeimmobiliensteuer

Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.

07.05.2012

Bargeldzahlungen in Italien

Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.