

Unter Abschreibung wird die Aufteilung der Kosten bestimmter Güter auf mehrere Geschäftsjahre bezeichnet. Gemäss Art. 2426, ZGB werden die Kosten der Sachanlagen sowie der immateriellen Anlagegüter, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, systematisch in jedem Geschäftsjahr im Verhältnis zur verbleibenden Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung der Gesellschafter wird durch Aktien dargestellt. Das bedeutet, dass das Gesellschaftskapital auf eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren aufgeteilt ist, wobei jedes Wertpapier bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft verkörpert. Die Aktiengesellschaft ist durch eine perfekte Vermögensautonomie gekennzeichnet, d.h. das Gesellschaftsvermögen ist gänzlich vom Vermögen der Gesellschafter getrennt, welche nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Haftung ist auf die Höhe der Einlage begrenzt. Das Gesellschaftskapital der Aktiengesellschaft muss mindestens Euro 120.000 betragen (siehe auch Gesellschaftsorgane). Der Buchwert einer Aktie berechnet sich: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie.
Die Akzise ist eine indirekte Steuer, welche auf bestimmte Güter oder bei deren Produktion und Verbrauch anfällt. Die wichtigsten italienischen Akzisensteuern betreffen jene auf Energieprodukte, elektrische Energie, Alkohol und Tabak. Die Akzise wird im Gegensatz zur Mehrwertsteuer auf die Menge der Güter berechnet. Die Akzisensteuersätze beziehen sich auf die Maßeinheit beim Verkauf der zu besteuernden Güter, beispielsweise Liter für Benzin und Diesel, oder Kilogramm für Heizöl.
Es handelt sich dabei um besondere Berechnungsmethoden der Agentur der Einnahmen, die für die Bewertung der Ertrags- oder Vergütungsfähigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeiten verwendet werden. Die Branchenkennzahlen werden durch eine systematische Datensammlung realisiert, die nicht nur Angaben steuerlicher Natur fordert, sondern auch die strukturellen Eigenschaften, Zielsetzung und wirtschaftlichen Kontexte der jeweiligen Tätigkeit miteinbeziehen. Die Studien ermitteln den Umfang der Erträge oder Erlöse, der mit großer Wahrscheinlichkeit dem Steuerpflichtigen zuerkannt werden kann, indem nicht nur die potentielle Ertragsfähigkeit berücksichtigt wird, sondern auch die internen oder externen Grenzfaktoren des Betriebes, die eine Eingrenzung der Ertragsfähigkeit bewirken können (Produktionsprozess, Marktsituation, usw.). Der Steuerpflichtige kennt durch die Branchenkennzahlen die Kriterien, an die sich die Verwaltung bei der Durchführung der Ermittlungen hält. Indem er vorher weiß, was die Steuerverwaltung von ihm erwartet, kann der Steuerpflichtige die eigenen steuerlichen Verhaltensweisen regeln: indem er die Steuererklärungen den Ergebnissen der Branchenkennzahlen angleicht; indem er bei Vorhandensein gültiger objektiv nachvollziehbarer Begründungen, die eine Abweichung rechtfertigen diese nicht angleicht. Die Anwendung der Branchenkennzahlen erfolgt durch die dazu vorgesehene Software GERICO.
Die Bestimmungen sehen die Führung von folgenden Buchhaltungsregistern vor: Journal, Inventarbuch, Mehrwertsteuerregister, Register der abschreibbaren Anlagegüter, Kontenlisten, Lagerbuchhaltungsregister. Sonstige Bücher und Register können in sonstigen besonderen Fällen vorgesehen sein.
Die derzeitigen Bestimmungen zum Datenschutz sind durch die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 196/2003 geregelt, welche am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Verordnung ist es die Anerkennung der Rechte des Einzelnen auf die eigenen Daten und folglich die Regelung der Behandlung dieser Daten, wie deren Sammlung, Verarbeitung, Vergleich, Löschung, Veränderung, Mitteilung oder die Verbreitung.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, mit dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Vertragsstaaten- also doppelt - besteuert werden. Zur Gestaltung der Abkommen, die eine Doppelbesteuerung verhindern sollen, werden 4 Prinzipien herangezogen: Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt. Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem Welteinkommen besteuert. Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit Gesetz des 24.11.2006 Nr. 286 wieder eingeführt. Steuerbemessungsgrundlage bildet die Gesamtheit der Güter, bzw. die Nettosumme zwischen aktiven und passiven Vermögenswerten der Erbschaft. Für Ehegatten und Verwandte in direkter Linie gilt ein Steuersatz von 4% und ein Freibetrag von Euro 1.000.000 Euro pro Erben. Für Brüder und Schwestern, ein Steuersatz von 6% und ein Freibetrag von Euro 100.000 pro Erben. Bei anderen Verwandten bis zum 4. Grad und Verschwägerte (in direkter und indirekter Linie bis zum 3. Grad) kommt eine Steuersatz von 6 % und für alle anderen Erben ein Steuersatz 8% zur Anwendung.
Das Firmenregister (Handelsregister) ist ein öffentliches Amt für die Eintragungen und Veröffentlichungen von Einzelunternehmen und Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften). Das Firmenregister wird von den italienischen Handelskammern geführt (eine je Provinz), durch ihre IT-Gesellschaft Infocamere S.c.p.A. sind sie untereinander vernetzt.
Der Einzahlungsvordruck F23 wird für die Bezahlung von Gebühren, Steuern, Strafen und in besonderen Fällen, wie z.B. Registrierung der öffentlichen oder privaten Urkunden, Registrierung von Gerichtsurkunden, Beträge an die Gebiets-, Domäne- und Zollagentur verwendet.
Der Einzahlungsvordruck F24 wird für Bezahlung eines Großteils der geschuldeten Steuern und Sozialabgaben verwendet.
Der Art. 13 der Ges.v. Verordnung Nr. 472 vom 18.12.1997 sieht die Möglichkeit vor, Unterlassungen oder Unregelmäßigkeiten, sowohl bei der Erstellung und Einreichung der Steuererklärungen als auch bei der Einzahlung der geschuldeten Beträge, zu berichtigen. Durch die freiwillige Berichtigung werden die vorgesehenen Mindeststrafen verringert. Die freiwillige Berichtigung ist binnen der Abgabefrist der Steuererklärung zulässig oder, bei fehlender Einreichung, innerhalb eines Jahres nachdem die Rechtswidrigkeit stattgefunden hat, möglich. Eine wesentliche Bedingung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist, dass die Übertretungen, welche Gegenstand der Richtigstellung sind, von der Steuerbehörde noch nicht festgestellt wurden bzw. keine Zutritte, Inspektionen und Überprüfungen oder sonstige Ermittlungstätigkeiten (Vorladungen, Fragebögen, Unterlagenforderungen, usw.) durch die Steuerbehörde im Gange sind. Durch die freiwillige Zahlung der Steuer oder des geschuldeten Differenzbetrages, der Verzugszinsen und der reduzierten Strafe kann folgendes geregelt werden: unterlassene oder unzureichende Einzahlung der Akonto- oder Saldozahlungen, die aufgrund der Erklärung geschuldet sind; unterlassene oder unzureichende Einzahlung der Quellensteuern, die vom Steuersubstitut getätigt werden; unterlassene oder unzureichende Überweisung der Mehrwertsteuer, auch als Akontozahlung, die sich aus der Jahreserklärung oder den periodischen Abrechnungen ergibt. Die vorgesehene Strafe von 30% wird reduziert auf: 1/8 bzw. 3,75% des geschuldeten Betrages, wenn die Zahlung innerhalb 30 Tagen ab der vorgeschriebenen Fälligkeit oder ab dem Datum erfolgt, an dem die Übertretung begangen wurde; 1/5 bzw. 6% des geschuldeten Betrags, wenn die Bezahlung mit einer Verspätung von mehr als 30 Tagen aber innerhalb des Abgabetermins der entsprechenden Erklärung erfolgt.
Mittel, die einem Unternehmen von dessen Eigentümern unbefristet zur Verfügung gestellt werden. Zum Eigenkapital zählen neben dem eingezahlten Kapital die offenen und stillen Rücklagen (Reserven) sowie ein etwaiger Gewinnvortrag.
Als Fremdkapital bezeichnet man die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Schulden eines Unternehmens. Fremdkapital wird einem Unternehmen von Gläubigern zur Verfügung gestellt (Verbindlichkeiten), oder es stellt potenzielle Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens dar, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht exakt bekannt sind (Rückstellungen).
Die Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI - imposta comunale sugli immobili) trifft die im Inland liegenden Gebäude, landwirtschaftlichen Grundstücke und Baugründe sowie betrieblich genutzte Anlagegüter und Immobilien. Die Steuer wird vom Eigentümer bzw. dem Fruchtnießer der Immobilie, oder demjenigen Subjekt, welches ein anderes dingliches Recht auf die Immobilie innehat, entrichtet. Im Falle einer Immobilie in Leasing ist der Leasingnehmer steuerpflichtig. Zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage wird der Katasterertrag um 5% aufgewertet, und mit dem entsprechenden Koeffizienten (100 für Immobilien der Kategorien A, B, C, 50 für D, A10, oder 34 für C/1) multipliziert. Bei Immobilien der Kategorie D wird der Bilanzwert einschließlich der Abschreibungen zu Beginn eines jeden Besteuerungszeitraumes mit einem Aufwertungskoeffizienten (wird jährlich neu ermittelt) multipliziert. Selbiges gilt auch für andere, nicht im Kataster erfasste Immobilien, während für Baugründe der Verkehrswert (valore venale) herangezogen wird. Der Steuersatz wird innerhalb des 31. Dezembers für das Folgejahr bestimmt und kann zwischen 4 und 7 Promille liegen. Die ermittelte Steuerbemessungsgrundlage wird mit diesem Steuersatz multipliziert und in zwei Raten bezahlt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen seit der Gesellschaftsrechtsreform (in Kraft seit 01.01.2004) zwei Kategorien von Genossenschaften vor: die Genossenschaften auf überwiegende Gegenseitigkeit, welche die Voraussetzungen gemäß Artikel 2512 und 2513 ZGB besitzen und die Genossenschaften auf nicht überwiegender Gegenseitigkeit. Nur den Genossenschaften auf überwiegender Gegenseitigkeit sind bestimmte Steuerbegünstigungen gewährt. Die Steuerbegünstigungen für Genossenschaften auf nicht überwiegender Gegenseitigkeit beschränken sich auf die Befreiung von der Körperschaftsteuer (IRES) für den, der verpflichtenden Mindestrücklage (30%) zugeführten Gewinnanteil.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zur Kategorie der Kapitalgesellschaften und haftet somit grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter (Art. 2462 ZGB). Die GmbH kann mit einem Vertrag oder seit 1993 auch mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden. Das Gesellschaftskapital muss mindestens Euro 10.000 betragen (Art. 2463 ZGB). Für die Gründung ist eine öffentliche Urkunde notwendig, welche bestimmte grundsätzliche Angaben zur Gesellschaft (z. B. Höhe des Gesellschaftskapitals, Gesellschaftsbezeichnung, Gesellschaftszweck) und zur Organisation (z. B. Vertretung, Verwaltung) enthält.
Das Zivilgesetzbuch sieht folgende Gesellschaftsbücher vor: Buch der Gesellschafter, Buch der Gesellschafterversammlungen, Buch des Aufsichtsrates, Buch des Überwachungsrates, Buch der Obligationen. Die Gesellschaftsbücher müssen vor Beginn der Eintragungen vidimiert werden.
Bei den indirekten Steuern wird die Steuer auf einen Dritten übertragen. Die indirekte Steuer steht in keinem Verhältnis zum Einkommen, sondern trifft indirekt die Leistungs- und Beitragsfähigkeit. Zu den indirekten Steuern gehören: Registersteuer, Hypothekarsteuer, Katastersteuer, Stempelsteuer, Werbesteuer, Mehrwertsteuer.
Es handelt sich dabei um alle entgeltlichen Käufe und Verkäufe, welche die Übertragung des Eigentums oder eines sonstigen dinglichen Rechtes auf bewegliche Güter zum Gegenstand haben und vom Verkäufer, Käufer oder in ihrem Auftrag von einem Dritten von einem EU-Staat in einen anderen transportiert werden und in Ausübung einer Unternehmenstätigkeit oder einer freiberuflichen oder künstlerischen Tätigkeit oder von Körperschaften, Vereinigungen oder sonstigen Organisationen, welche passive Mehrwertsteuersubjekte sind, durchgeführt werden.
Das Intrastatverzeichnis wurde vom Art. 50 Gesetzesverordnung Nr. 331/1993 im Anschluss an die Aufhebung der Zollbarrieren innerhalb der Europäischen Union im Jahre 1993 eingeführt. Durch die Intrastat-Meldung wird der tatsächliche Warenverkehr zwischen den in der Europäischen Union ansässigen Inhabern einer MwSt.-Identifikationsnummer an das Zollamt übermittelt. Seit 2010 müssen neben den Warenbewegungen auch bestimmte Dienstleistungen in der Intrastat-Meldung angegeben werden.
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP wurde mit der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 446 vom 15.12.97 eingeführt. Es handelt sich um eine regionale Steuer, welche die von den Unternehmen erwirtschaftete Wertschöpfung (Bruttoeinkommen ohne Berücksichtigung der Personalkosten und des Finanzergebnisses) besteuert. Mit dem Haushaltsgesetz 2007 sind Bestimmungen für die Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage eingeführt worden. Durch diese Begünstigungen können die gesamten Vor- und Fürsorgebeiträge für die Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag geltend gemacht werden. Zusätzlich können für diese Mitarbeiter Abzüge bis zu Euro 5.000 von der Steuerbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden. Verminderungen können auch für Forschungs- und Entwicklungskosten geltend gemacht werden. Für das Steuerjahr 2008 wurde der Steuersatz von 4,25% auf 3,9% vermindert. Da es sich bei der IRAP um eine Regionalsteuer handelt, kann der Steuersatz von Region zu Region variieren. In den autonomen Provinzen Bozen und Trient gilt ein Steuersatz von 3,4%, bei Einhaltung bestimmter Kriterien 2,9%.
Hierbei handelt es sich um eine proportionale Steuer auf das Einkommen folgender juristischer Personen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit, welche im Staatsgebiet ansässig sind; Öffentliche und private Körperschaften, welche im Staatsgebiet ansässig sind und deren ausschließlicher oder vorwiegender Zweck die Ausübung einer Handelstätigkeit ist; Öffentliche und private Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, welche im Staatsgebiet ansässig sind und deren Zweck keine Handelstätigkeit ist; Gesellschaften und Körperschaften jeglicher Art, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, welche nicht im Staatsgebiet ansässig sind. Die Körperschaftssteuer IRES wurde mit gesetzesvertretender Verordnung Nr. 344/2003 eingeführt. Das Einkommen, welches der IRES unterliegt wird gänzlich der Kategorie "Unternehmenseinkommen" zugeordnet (Art. 83, T.U.I.R.), es sei denn es handelt sich um Körperschaften, welche keine unternehmerische Tätigkeit ausüben.
Es handelt sich um eine Steuer auf alle Einkünfte der natürlichen Personen mit progressivem Charakter (die Steuer wird mit steigenden Steuersätzen dem Einkommen angerechnet). Die IRPEF wird durch den Einheitstext der direkten Steuern, D.P.R. Nr. 917 vom 22.12.1986, geregelt. Steuersätze: Steuerbemessungsgrundlage Euro 0-15.000: 23%, Euro 15.001-28.000: 27%, Euro 28.001-55.000: 38%, Euro 55.001-75.000: 41%, über Euro 75.000: 43%.
Der Jahresabschluss wird unter anderem von den Art. 2423 - 2435bis, ital. ZGB geregelt. Es handelt sich dabei um die Gesamtheit der Dokumente, welche ein Unternehmen periodisch verfassen muss, um die Vermögens- und Finanzsituation sowie das wirtschaftliche Ergebnis wahrheitsgemäß und richtig darzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus drei Dokumenten: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfüllt u.a. zwei Ziele: die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bekanntgabe von Informationen über den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens an alle Interessenten (Lieferanten, Gläubigern, Anleger, Gesellschafter, Staat, Mitarbeiter usw.). Die Bestimmungen zum Jahresabschluss, insbesondere der Art. 2428 ital. ZGB sieht vor, dass dem Jahresabschluss der Lagebericht, welcher von den Verwaltern erstellt wird, beigefügt wird. Der Lagebericht beinhaltet Angaben zur Geschäftstätigkeit im allgemeinen, sowie Angaben über die einzelnen Bereiche, in welchen das Unternehmen tätig war, auch über kontrollierte Unternehmen im Hinblick auf Kosten, Erträge und Investitionen. Um ein größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wird der Jahresabschluss beim zuständigen Firmenregister hinterlegt, welche diesen optisch archiviert und jedem Interessierten zur Verfügung stellt.
Die Leasingraten können steuerlich (direkte Steuern) geltend gemacht werden, wenn der Leasingvertrag eine Mindestdauer von 18 Jahren für Immobilien, von 4 Jahren für Fahrzeuge und für die sonstigen Güter von mindestens 2/3 der entsprechenden Abschreibungsdauer vorsieht.
Die Bestimmungen zur Mehrwertsteuer sind im Einheitstext, D.P.R. 633/1972, enthalten. Es handelt sich um eine europäische Steuer, welche durch die 4. EU-Richtlinie von 1977 geregelt wird, um die Besteuerung im gesamten EU-Raum einheitlich zu gestalten.
Die MwSt.-Subjekte sind verpflichtet, folgende Register zu führen: Register der Eingangsrechnungen, Register der Ausgangsrechnungen sowie das Register der Tageseinnahmen. Die MwSt.-Bestimmungen sehen vor, dass bei bestimmten Geschäftsvorgängen weitere Register zu führen sind.
Das nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF) ist die größte italienische Fürsorgeeinrichtung, bei der alle Angestellten des Privatsektors versichert sein müssen, sowie einige Kategorien von Arbeitnehmern des öffentlichen Sektors und der Großteil der Selbständigen.
Die Bestimmungen zur Registersteuer sind im D.P.R. 131/1986 enthalten. Die Registersteuer wird für alle Urkunden, deren Registrierung verpflichtend oder freiwillig ist, angewandt. Hinsichtlich der Fälligkeit der Registrierungspflicht wird zwischen Urkunden, die einer Registrierung mit festgesetzter Frist unterliegen und solchen, die nur bei Bedarf registriert werden, unterschieden. Höhe der Steuer: Fixbetrag - Euro 67 für Vermietungen von Immobilien in bestimmten Fällen; Euro 168 für alle sonstigen Urkunden; vorherbestimmt - der Betrag der Registersteuer ist von der Tarifordnung auf der Grundlage der Merkmale der Güter festgesetzt, gilt nur für Motorfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger, Boote; proportional - proportionale Steuer auf der Grundlage des Wertes der Urkunde oder Erklärung.
Das Reverse-Charge-Verfahren ist für bestimmte mehrwertsteuerbare Vorgänge für die Abführung der Mehrwertsteuer vorgesehen (z.B. im Baugewerbe und bei bestimmten innergemeinschaftlichen Geschäftsvorgängen). Der Käufer der Waren integriert als passives Mehrwertsteuersubjekt die Rechnung, welche der Verkäufer ohne Mehrwertsteuer ausstellt, durch Angabe des entsprechenden Mehrwertsteuersatzes und der Mehrwertsteuer.
Definition
Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeführt werden. Die berufständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen.
Tätigkeitsbereich
Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit kann selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Im Detail sind die folgenden Aufgaben für einen Steuerberater vorgesehen:
Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten (Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte) und die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer).
Das Honorar für die Steuerberatung wird nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet. Grundlage ist meist der Gegenstandswert oder der Zeitfaktor. Für die Richtigkeit der Steuerberatung haftet der Steuerberater dem Mandanten gegenüber und muss hierfür eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Der Steuerberater muss die Tätigkeiten nicht vollständig selbst ausüben, sondern kann sich der Hilfe von fachkundigem Personal (Steuerfachangestellte) bedienen. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.
Voraussetzungen für die Berufsausübung
Den Beruf eines Steuerberaters darf nur ausüben, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist. Nach bestandener Prüfung kann man sich von der Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellen lassen. Für die Bestellung sind - neben der bestandenen Prüfung - die persönliche Eignung des Bewerbers (z. B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine strafgerichtliche Verurteilung) und eine Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Wird der Beruf als Angestellter ausgeübt, ist die Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde.
Ab dem Geschäftsjahr 2008 können die Zinsaufwendungen abzüglich der Aktivzinsen nur in Höhe von 30% des operativen Bruttoergebnisses steuerlich geltend gemacht werden. Der Überschuss muss auf die Folgejahre vorgetragen werden.