

Die Rechtsanwaltskanzlei Fontana Ros bietet seit 2004 Beratung in Rechtsfragen mit Schwerpunkt auf Wirtschaft und Arbeitsrecht an. Mit Sitz in Bozen und Referenzbüros in Mailand und London ist die Kanzlei Fontana Ros ihr Partner für internationale Geschäftsbeziehungen.
Sie treffen Herrn Fontana Ros im Normalfall immer am Donnerstag in unserer Kanzlei an. Bei Bedarf können wir für Sie einen Termin vereinbaren.
Tel. 0471 053400 - Fax 0471 053404
Internet: http://www.mfrlex.com - E-Mail: mfr@mfrlex.it
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.