

Südtirol profitiert durch seine geografische Lage - Hier begegnen sich der deutschsprachige und der italienische Wirtschaftsraum, ein enormer Standortvorteil für Südtirol. Zweisprachigkeit und das Verständnis für die deutsche und italienische Mentalität zählen zu unseren Stärken.
Wir öffnen Ihrem Unternehmen das Tor zum italienischen Markt. In unserer Kanzlei können sämtliche Dokumente in deutscher Sprache ausgearbeitet werden. Vom Gesellschaftsvertrag - bei Bedarf in Kooperation mit unserem Wirtschaftsanwalt ausgearbeitet - bis zur Eintragung ins Handelsregister, wir sprechen Ihre Sprache.
Weil wir Sie und Ihr Geschäft verstehen! Kontaktieren Sie uns unter +39 0474 572900 oder kanzlei@graber-partner.com
Zu unseren Leistungen für EU-Unternehmen in Italien kommen Sie im Menü auf der linken Seite.
18.05.2012
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer immer dann in Italien angemeldet werden, wenn er seine Arbeitstätigkeit als Mitarbeiter in Italien ausübt.
17.05.2012
Mit diesem Jahr wird die Gemeindesteuer auf Liegenschaften ICI von der neuen Gemeindesteuer IMU abgelöst - mit einer erheblichen Mehrbelastung.
07.05.2012
Seit 06.12.2011 dürfen in Italien Bargeldzahlungen nur mehr bis zu 999,99 Euro getätigt werden. Für Touristen wurde jetzt eine definitive Ausnahmeregelung getroffen.