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Jahresabschluss (ital.: Bilancio d’esercizio)

20.05.2020

Der Jahresabschluss wird von den Art. 2423 - 2435bis des italienischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (OIC) geregelt.

Bei Kapitalgesellschaften setzt sich dieser zusammen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in doppelter Buchhaltung aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in einfacher Buchhaltung aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gesamtheit der Dokumente, welche ein Unternehmen periodisch erstellen muss, um die Vermögens- und Finanzsituation sowie das wirtschaftliche Ergebnis wahrheitsgemäß und richtig darzustellen.

Mit dem Erstellen des Jahresabschlusses werden die handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, zudem dient dieser auch zur Bekanntgabe von Informationen über den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens an alle Interessenten (Lieferanten, Banken, Mitarbeiter, u.a.).


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