loader

Registersteuer (ital.: Imposta di registro)

20.05.2020

Damit Verträge, Urkunden, Protokolle und Vereinbarungen ihre Rechtsgültigkeit erlangen, müssen diese beim Registeramt mit einem amtlich beglaubigten Datumsnachweis registriert werden. Dabei sind je nach Vertragsart, unterschiedlich hohe Registersteuer zu entrichten. Bei Miet- und Pachtverträgen dient der Miet- bzw. der Pachtzins als Grundlage zur Berechnung der Registersteuer und ist je nachdem ob der Vertrag der MwSt. unterliegt oder nicht unterschiedlich hoch.

Die Registersteuer muss entweder mit dem Zahlungsvordruck F23 oder dem sogenannten F24 bei der Einnahmenagentur entrichtet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2024
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb 31. März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, ...
weiterlesen
13.03.2024
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Transport : Lohnerhöhung von 22 € ...
weiterlesen
07.03.2024
Steuerbonus Werbung
Für das Jahr 2024 ist wiederum ein Steuerbonus für Werbemaßnahmen vorgesehen. Hierfür ist vorab innerhalb ...
weiterlesen
07.03.2024
Telematisches Verzeichnis der Wirtschaftsteilnehmer
Mit Datum 01.01.2024 sind zahlreiche Bestimmungen in Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen