Metallhandwerk - Erneuerung Kollektivvertrag • 2018

21.06.2018

Das am 24. April abgefasste Abkommen zur Erneuerung des bereits 2012 verfallenen Kollektivvertrages des Metallhandwerkes wurde nun auch von den Gewerkschaftsmitgliedern unterzeichnet und erhält somit seine Gültigkeit.

Anbei die wichtigsten Neuerungen:

  • Dauer des neuen Abkommens: Rückwirkend ab 01.01.2013 bis 31.12.2018

  • Geplante Lohnerhöhungen: Mai (siehe Seite 1) und September 2018

  • Rückwirkende Lohnanpassung für den Zeitraum Januar 2015 bis April 2018 in Form einer einmaligen Zahlung („Una Tantum“) von 299 €:

    • Auszahlung in zwei Raten (Juni und Oktober 2018)
    • Die Zahlung steht nur jenen Mitarbeitern zu, die zum Datum der Vertragserneuerung beschäftigt waren
    • Für Teilzeitbeschäftigte steht der Betrag im Verhältnis zur Arbeitszeit zu
    • Lehrlinge erhalten 70 % des Betrages

  • Einführung der neuen Kategorie Q – Quadri für leitende Angestellte
  • Erhöhung der Außendienstzulagen ab September 2018 auf 35 €
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