Verbot Barzahlung Löhne • 2018

21.06.2018

Ab Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter ausschließlich mittels Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet.

ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!

Um diesem Gesetz gerecht zu werden, benötigen wir die Bankkoordinaten sämtlicher Arbeitnehmer. Ihr persönlicher Betreuer der Lohnabrechnung kann Ihnen auf Anfrage eine Liste der Mitarbeiter mit fehlendem Bankkonto zusenden.

Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind Strafen zwischen 1.000 € und 5.000 € vorgesehen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen