Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne • 2017

14.12.2017

Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2017 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne der Arbeitnehmer und Verwalter bis spätestens 12. Jänner 2018 ausbezahlt werden.

Bei den Freiberuflern gilt eine noch strengere Regelung (Kassaprinzip), d. h. die Löhne müssen bis spätestens 28. Dezember 2017 ausbezahlt werden. Wir bitten dementsprechend auch die Anwesenheitslisten frühzeitig zu übermitteln.

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