Nummerierung Ausgangsrechnungen • 2017

12.12.2017

Ausgangsrechnungen müssen durch eine fortlaufende Nummer eindeutig gekennzeichnet sein. Wir empfehlen Ihnen, am Beginn des neuen Kalenderjahres mit der Nummerierung wieder bei 1 zu starten, obwohl dies seit 2013 nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollten bei Verwendung von mehreren Nummernkreisen (z.B. Rechnungen an die öffentliche Verwaltung), die Rechnungsnummern mit einem Kurzzeichen für den Nummernkreis ergänzt werden.

Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Standort in Bozen und einen in Bruneck. An beiden Standorten werden Ausgangsrechnungen ausgestellt und getrennte Nummernkreise verwendet. Die Kennzeichnung der Ausgangsrechnungen könnte wie folgt vorgenommen werden: 1/BO, 2/BO, 3/BO, usw. für Bozen und 1/BR, 2/BR, 3/BR, usw. für Bruneck.

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