Häufig gestellte Fragen zum Thema: Abmeldung von Mitarbeitern • 2017

25.10.2017

Frage: Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen Entlassung, Kündigung und einvernehmlicher Auflösung?

Antwort:

   Durch wessen Willen wird das 
 Arbeitsverhältnis beendet 
 Einhaltung Entlassungs-/
 Kündigungsfrist 
 Versendung in
 elektronischer Form 
 Anrecht auf 
 Arbeitslosengeld 
 Entlassung  Durch Wille des Arbeitgebers  Ja, lt. Kollektivvertrag  Nein  Ja
 Kündigung  Durch Wille des Mitarbeiters  Ja, lt. Kollektivvertrag  Ja, über Patronat  Nein
 Einvernehmliche Auflösung  Im gegenseitigen Einverständnis  Nein, kann sofort erfolgen  Ja, über Patronat  Nein



Frage: Wie kann das Arbeitsverhältnis durch das Unternehmen bzw. durch den Mitarbeiter beendet werden?

Antwort: 

  • Mitarbeiter in der Probezeit
 Entlassung  Kündigung  Einvernehmliche Auflösung  Anmerkung
 Ja, jederzeit und  ohne Begründung und ohne Einhaltung einer Entlassungsfrist  Ja, jederzeit und ohne Begründung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist  Nicht nötig, da in der Probezeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen bzw. gekündigt werden kann.  Es ist ratsam, bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag eine Probezeit schriftlich zu vereinbaren. Dies ist sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen möglich.


  • Mitarbeiter nicht mehr in der Probezeit, befristeter Arbeitsvertrag bzw. Saisonsvertrag
 Entlassung  Kündigung  Einvernehmliche Auflösung  Anmerkung
 Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor dem in Vertrag angegebenen Enddatum, hat der Mitarbeiter Anrecht auf Schadensersatz.  Beendet der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis vor dem in Vertrag angegebenen Enddatum, hat der Arbeitgeber Anrecht auf Schadensersatz.  Ja, jederzeit ohne Einhaltung der Entlassungs- oder Kündigungsfrist und ohne Anrecht auf Schadensersatz.  Ein befristeter Vertrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Befristung beendet werden.

 

  • Mitarbeiter nicht mehr in der Probezeit, unbefristeter Arbeitsvertrag
 
 Entlassung  Kündigung  Einvernehmliche Auflösung  Anmerkung
 Nur mit Angabe eines triftigen Grundes und unter Einhaltung der Entlassungsfristen lt. Kollektivvertrag.  Ja, jederzeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese ist im Kollektivvertrag festgelegt.  Ja, jederzeit ohne Einhaltung einer Entlassungs- oder Kündigungsfrist.    Bei einer Entlassung eines unbefristet eingestellten Arbeitnehmers ist ein zusätzlicher ASPI-Beitrag zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes an das Nisf zu entrichten (ca. 1.450 €).
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