Südtiroler Solidaritätsfonds • 2017

06.10.2017

Mit Januar 2016 wurde beim Nisf der bilaterale Solidaritätsfonds (FIS) errichtet, welcher Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern (ausgenommen Industrie und Handwerk) verpflichtet, Beiträge einzuzahlen.

Nun wurde - rückwirkend ab März 2017 - ein alternatives Modell für Südtirol beschlossen.

Den Wechsel und die Einschreibung in den Südtiroler Solidaritätsfonds haben wir bereits veranlasst. Sie bekommen von Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung noch ein zu unterzeichnendes Dokument zugeschickt.

Auch die Nachzahlung bzw. Verrechnung (der bereits in den FIS einbezahlten Beiträge) erfolgt mit aktueller Lohnabrechnung. Da die Berechnung rückwirkend ab März erfolgt, muss auch für bereits ausgetretene Mitarbeiter ein Lohnstreifen ausgearbeitet werden (mit Nettolohn 0 €), welcher allerdings nicht ausgehändigt werden muss.

Sollten Sie unter 5 Mitarbeiter beschäftigen und freiwillig dem Fonds beitreten wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrem persönlichen Betreuer.

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