Zahlung ASPI-Beitrag bei Entlassung • 2017

24.01.2017

Die Pflicht, bei Entlassung eines Mitarbeiters die ASPI-Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht. Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt.

Für das Jahr 2017 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben und kann somit für die Entlassungen im Januar noch nicht berechnet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen