Prämienberechnung Unfallamt (INAIL) • 2017

20.01.2017

Auch heuer muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden. Die Berechnungen sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir termingerecht für Sie durchführen.

Falls Sie eine der unten (Punkt b bis d) angeführten Begünstigungen in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung innerhalb Freitag, den 27.01.2017.

a) Reduzierung der Vorauszahlung: Die 2015 eingeführte Reduzierung wurde für das Jahr 2017 auf 16,48 % festgelegt. Sollten Sie Anrecht auf diese Reduzierung haben, werden wir diese automatisch anwenden.

b) Ratenzahlung: Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

c) Prämienreduzierungen

  • Handwerker: Die Reduzierung der Prämie in Höhe von 7,61 % für die Ausgleichszahlung des Jahres 2016 wurde genehmigt und kann somit von jenen, die im Vorjahr um Reduzierung angesucht haben, in Anspruch genommen werden.
    Auch für 2017 kann um die Begünstigung angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
  • Sämtliche Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein.
  • In den Jahren 2015/2016 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein.

Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. 

  • Baubetriebe: die Prämienreduzierung von 11,5 % für die Ausgleichszahlung 2016 wurde auch heuer wieder genehmigt. Zu diesem Zweck muss eine entsprechende Eigenerklärung beim Unfallamt eingereicht werden, in welcher bestätigt wird, dass in den letzten 5 Jahren kein Urteil über einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Wir werden Ihnen hierfür das entsprechende Formular zur Inanspruchnahme der Reduzierung zuschicken.

d) Verringerung Vorschussprämie: Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Lohnkosten für 2017 geringer ausfallen werden, als jene für 2016 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.

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