Beiträge für Beratung • 2016

20.07.2016

Mit Beschluss der Landesregierung vom 21.06.2016 wurden die Richtlinien für die Förderung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung für die Wirtschaftszweige Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistung und Freiberufe neu geregelt. Ab sofort sind wieder Kapitalbeiträge in Höhe von 50 % für genannte Vorhaben möglich. Hierfür muss der Antrag, welcher derzeit noch nicht vorliegt, innerhalb 30. September des Jahres als PDF-Datei inkl. digitaler Unterschrift und mit einer elektronischen Stempelmarke versehen, beim jeweiligen Amt per PEC-Mail eingereicht werden. Dem Antrag sind die jeweiligen Kostenvoranschläge beizulegen.

Zur Auszahlung des Beitrages müssen die Rechnungen inklusive Zahlungsbestätigung und Abschlussbericht des Lieferanten bis zum Ende des Jahres eingereicht werden. Nachdem sich das Prozedere wieder deutlich verkompliziert hat und die Fristen sehr knapp bemessen sind, ersuchen wir Sie, bei eventuellen Vorhaben dieser Art, sich zeitnah und auf jeden Fall einige Zeit vor Durchführung bei uns zu melden.

Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen Kosten/Nutzen abwägen, da der Antrag mit hoher Bürokratie verbunden ist und der eventuell ausbezahlte Beitrag zusätzlich noch zu besteuern ist. Ein Antrag ist somit erst ab einer höheren Investitionssumme profitabel.

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