Beiträge Enasarco für Handelsvertreter • 2016

27.04.2016

Ab 2016 erhöht sich der zu berechnende Beitragssatz von 14,65 % auf 15,10 %. Davon gehen 7,55% zu Lasten des Vertreters und 7,55% zu Lasten der auftraggebenden Firma.

Die Beiträge sind nicht nur auf Provisionen, sondern auch auf andere Rückvergütungen zu berechnen.

Für die Entrichtung der ENASARCO-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um Handelsvertreter mit einem einzigen (mondomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.

Mindestbeiträge: Es handelt sich um Beiträge, welche mindestens pro Jahr eingezahlt werden müssen. Diese sind nur geschuldet, wenn im Laufe des Jahres eine Provision angereift ist. Die evtl. Integration auf dieses Minimum geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Minima betragen für Vertreter mit einem Auftraggeber 836 € und für Vertreter mit mehreren Auftraggebern 418 € pro Auftraggeber.

Höchstbeiträge: Die Beiträge sind nur bis zu einem Maximum einzuzahlen und ab dieser Grenze sind auf die Entgelte keine Enasarco-Beiträge mehr zu entrichten. Die Höchstgrenzen betragen bei Vertretern mit einem Auftraggeber 37.500 € und bei Vertretern mit mehreren Auftraggebern 25.000 € pro Auftraggeber.

Für Agenten, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.


Übersicht Beiträge


Vertreter mit
 
Beitragsminimum
Maximum
Provision Beitrag
einem Auftraggeber
(monomandatario)
 836€ 37.500€ 5.663€
mehreren Auftraggebern
(plurimandatario)
 418€ 25.000€ 3.775€


Die Zahlungen der Beiträge erfolgen innerhalb 20. des zweiten auf das Quartal folgenden Monats:

  1. Quartal (Jänner - März): Fälligkeit 20. Mai
  2. Quartal (April - Juni): Fälligkeit 20. August
  3. Quartal (Juli - September): Fälligkeit 20. November
  4. Quartal (Oktober - Dezember): Fälligkeit 20. Februar des Folgejahres

 

Quellensteuer auf Provisionen

Quellensteuer – Die Quellensteuer auf Provisionen hat sich nicht geändert. Diese beträgt weiterhin 23 % und ist auf die Hälfte der Provision zu entrichten. Sie beläuft sich also auf 11,50 % und ist wie bisher mit dem Steuerschlüssel 1038 mittels Vordruck F24 vom Auftraggeber am 16. des auf die Zahlung folgenden Monats einzuzahlen.

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