Steuerguthaben für Beherbergungsbetriebe • 2016

27.01.2016

Wie bereits in einem vorigen Rundschreiben mitgeteilt, wurden mit dem Gesetzesdekret Nr. 83/2014 zwei Steuerguthaben zu Gunsten von Beherbergungsbetrieben erlassen. Interessant kann vor allem jenes für die Digitalisierung sein.

Für die Ausgaben in Bezug auf das Jahr 2015 kann nun der Antrag eingereicht werden.


Bonus für Digitalisierung

Berechnung des Steuerguthabens

Der Bonus beträgt 30 % der förderbaren Aufwendungen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 (Kompetenzprinzip).

  Begünstigte Subjekte Maximalbetrag des Steuerguthabens 
 Digitalisierung Beherbergungsbetriebe
(Kategorie 55, Ateco 2007)
12.500€
Dies bedeutet, dass maximal Aufwendungen bis zu 41.666€ gefördert werden (41.666 x 30% = 12.500) 


Die Steuerguthaben unterliegen der De-minimis-Regelung, d. h. Unternehmen dürfen in einem 3-Jahreszeitraum maximal 200.000 € an öffentlichen Beiträgen erhalten.


Zugang zu den Förderungen

Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein elektronischer Antrag an das Ministerium für Kultur und Tourismus gestellt werden (https://procedimenti.beniculturali.gov.it).

Für den Antrag ist die digitale Unterschrift des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus müssen die getätigten Aufwendungen durch den Steuerberater beglaubigt werden.


Anerkennung und Verwendung des Steuerguthabens

Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Einreichfrist erhält man eine Mitteilung über die Höhe des anerkannten Guthabens oder dessen Ablehnung. Das Guthaben ist in gleich bleibende Raten auf 3 Jahre aufzuteilen und kann nur mittels Verrechnung mit anderen Steuern und Abgaben über den Vordruck F24 genutzt werden. Der Steuerbonus ist nicht mit anderen Steuerbegünstigungen kumulierbar.


Modalitäten für das Ansuchen

Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens muss sich auf dem Online-Portal registrieren und ein neues Ansuchen aktivieren. Der Antrag und die Beglaubigung durch den Steuerberater sind auf dem Portal des Ministeriums für Kultur und Tourismus abzufassen. Beide Dokumente müssen mit einer digitalen Unterschrift versehen werden und sind über dieses Portal elektronisch zu versenden.

Der jeweilige Antrag kann ab einem festgelegten Zeitpunkt versendet werden. Man spricht dabei von einem sogenannten Click-Day. Das bedeutet, entscheidend ist der Eingang der Ansuchen. Nachdem die Mittel äußerst begrenzt sind, ist davon auszugehen, dass diese innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft sein werden. Click Day: 10:00 Uhr am 23.02.2016

 

Förderbare Aufwendungen (Digitalisierung)


Wi-Fi Anlagen Kauf und Installation von Modem/Router sowie Hardware für den Empfang von mobilen Diensten (Parabolantennen, terrestrische Antennen, Signalverstärker).
Voraussetzung ist jedoch, dass den Gästen der Internetzugang kostenlos und mit einer Geschwindigkeit von mindestens 1 Megabit zur Verfügung gestellt wird.
Webseiten Kauf von Software und Anwendungen für die Wiedergabe von Internetseiten auf mobilen Geräten (Smartphone oder Tablet).
Webspace und Werbung Spesen für Webspace und Werbung auf spezialisierten Webseiten und Portalen.
Es können nur die Spesen berücksichtigt werden, für die ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
EDV-Systeme EDV-Systeme/Programme für den direkten Verkauf von Leistungen/Übernachtungen über Internet.
Marketing Beratungsleistungen für digitale Kommunikation und Internetmarketing. Diese sind nur förderbar, wenn ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Digitale Verkaufsförderung Digitale Verkaufsförderung für die Beherbergung von Personen mit Behinderungen. Diese Aufwendungen sind nur förderbar, wenn ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde. Auch der Ankauf von Software wird gefördert.
Fortbildung Mitarbeiter Aufwendungen für die Fortbildung für den Betriebsinhaber und die Mitarbeiter in Bezug auf die oben angeführten Tätigkeiten. Diese Aufwendungen sind nur förderbar, falls ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde (Vorträge Schulungen, Tutoring).


Honorar


Für die Prüfung der Dokumente des eventuell zustehenden Steuerguthabens verrechnen wir 190 €.
Sollten Sie sich dann entscheiden, den Antrag zu stellen, verrechnen wir für die Vorbereitung des Portals und der Dokumente, die Erstellung des Antrages und die Beglaubigung der Dokumente 790 €.


Fazit

Sollten Sie im Jahr 2015 Ausgaben für Digitalisierung getätigt haben und für das Steuerguthaben ansuchen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass die Anerkennung des Guthabens aufgrund der begrenzten Mittel alles andere als sicher ist.

Bei Auftragserteilung kümmern wir uns um die Prüfung der Dokumente, die Organisation für den Erhalt der digitalen Unterschrift, die Erstellung des Antrags und die Beglaubigung der getätigten Ausgaben.

Die Übermittlung des definitiven Antrags über das Portal muss durch Sie selbst vorgenommen werden, wobei darauf zu achten ist, diesen am Click-Day um Punkt 10 Uhr zu versenden.

Für Informationen, Rückfragen und den Antrag selbst steht Ihnen Herr Dr. Stefan Rainer gerne zur Verfügung.


stefan-rainer
Tel. +39/0474/572924
Fax +39/0474/572990

stefan.rainer@graber-partner.com




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